Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Muckhoff GmbH liefert und leistet ausschließlich gemäß den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Muckhoff GmbH stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Muckhoff GmbH anderen Bedingungen nicht widerspricht oder die Leistung unwidersprochen ausführt.
2. Angebot, Auftragsbestätigung
Die Angebote der Muckhoff GmbH sind unverbindlich.
Für die Wirksamkeit und den Umfang der Leistungsverpflichtung der Muckhoff GmbH ist deren schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
3. Preise, Lieferzeit
Maßgeblich sind grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise.
Die Muckhoff GmbH ist abweichend für die Fälle, dass eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart ist oder dass zwischen Auftragserteilung und Lieferung aus in der Sphäre des Kunden liegenden Umständen mehr als vier Monate liegen, berechtigt, dem Kunden die bei der Lieferung/Leistung geltenden Preise zu berechnen.
Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Abholung oder Lieferung durch die Muckhoff GmbH wird ein Zuschlag für Maßnahmen gemäß GGVSEB bzw. ADR in jeweils gültiger Höhe erhoben. Die Festlegung von Liefer– und Ausführungsfristen erfolgt aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Gerät die Muckhoff GmbH mit Ihrer Leistung in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens zwei Wochen beträgt und mit der Erklärung verbinden, dass er nach fruchtlosem Fristablauf die Annahme der Leistung verweigere. Erfolgt dann die Lieferung an den Kunden nicht innerhalb der Nachfrist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Muckhoff GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % p.a. zu berechnen, es
sei denn, der Kunde erbringt dem ihm gestatteten Nachweis, dass der Muckhoff GmbH ein Schaden überhaupt
nicht oder wesentlich geringer als nach dem o.g. Zinssatz entstanden ist. Die Muckhoff GmbH ist berechtigt,
einen höheren Schaden geltend zu machen.
Eine Aufrechnung des Kunden gegen Ansprüche der Muckhoff GmbH mit irgendwelchen Gegenforderungen ist
nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Gleiche gilt für die
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden gegen Ansprüche der Muckhoff GmbH. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei der Muckhoff GmbH maßgeblich. Gerät der Kunde in
Zahlungsrückstand, ist die Muckhoff GmbH berechtigt, weitere Lieferungen/Leistungen einzustellen, bis der
Kunde sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen und Kosten beglichen hat. Besteht berechtigter Anlass an der
Kreditwürdigkeit des Kunden zu zweifeln, und geht damit eine ernsthafte Gefährdung des
Gegenleistungsanspruchs der Muckhoff GmbH einher (z.B. Vermögensverschlechterung, Vermögensgefährdung,
Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsverzug des Kunden) kann die Muckhoff GmbH u.a. sämtliche noch
offenen Forderungen sofort fällig stellen, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder von Sicherheiten
(in Ziffer 8. nicht abschließend geregelt) abhängig machen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von der Muckhoff GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung zum Kunden Eigentum der Muckhoff GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Vorbehaltsware der Muckhoff GmbH an Dritte sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Der Kunde tritt bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Muckhoff GmbH sämtliche
Ansprüche aus etwaiger Weiterveräußerung ( aus Sicherungsgründen nur nach Maßgabe von Ziffer 19 zulässig)
der von der Muckhoff GmbH gelieferten Waren an die diese Abtretung annehmende Muckhoff GmbH ab.
6. Abholung und Transport von Gasen
Der Transport der Gase einschließlich der Behälter und Paletten ab Rampe der Lieferstelle Neuenrade oder
anderes Lager) sowie die Beförderung des Leergutes vom Kunden zur Lieferstelle bis Rampe erfolgen auf Kosten
und Gefahr des Kunden.
Leistet die Muckhoff GmbH bei Be- und Entladung dem Kunden oder dem Transportunternehmen Be- oder
Entladehilfe, ist die Muckhoff GmbH nicht für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung
verantwortlich. Der Kunde stellt die Muckhoff GmbH von Ansprüchen frei, die gegen die Muckhoff GmbH
aufgrund von Schadensereignissen geltend gemacht werden, die Ursache in nicht betriebs- oder
beförderungssicherer Be-oder Entladung haben.
7. Mietbehälter / Pfandbehälter
Behälter der Muckhoff GmbH werden dem Kunden grundsätzlich
( s. Ausnahmen 10) mietweise / pfandweise gegen Berechnung einer Miete / Pfand, die sich nach den jeweils
gültigen Sätzen der Muckhoff GmbH richtet, zum eigenen Verbrauch der bei der Muckhoff GmbH bezogenen
Gase überlassen. Die mietweise / pfandweise überlassenen Behälter hat der Kunde nach Entleerung unverzüglich
auf seine Kosten und Gefahr an die beliefernde Muckhoff GmbH zurückzugeben. Die Rückgabe gilt nur dann als
bewirkt, wenn sie gegen schriftliche Quittung der Muckhoff GmbH erfolgt. Die Rückgabe gilt als durch den
Kunden erfolgt, der die Behälter durch die Muckhoff GmbH bezogen hat. Die in Mietrechnung/ Kontoauszug
ausgewiesenen Bestände an Muckhoff GmbH Behältern beim Kunden hat dieser auf ihre Richtigkeit zu
überprüfen. Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mietrechnung/ des Kontoauszugs bei der
Muckhoff GmbH zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als anerkannt, es sei denn, die
Überprüfung ist dem Kunden ohne sein Verschulden unmöglich gewesen.
Der Kunde haftet für Schäden / Verunreinigungen an den oder Verlust der ihm von der Muckhoff GmbH
überlassenen Behältern .
8. Sicherheiten
Die Muckhoff GmbH kann von dem Kunden vor oder nach Übergabe für die Behälter eine unverzinsliche
Sicherheitsleistung bis zur Höhe deren Wiederbeschaffungswertes verlangen, wenn der Wert der Miet-Behälter
den Wert der Gaselieferung einschließlich Miete übersteigt, nach der Übergabe des Weiteren, falls der Kunde in
Insolvenz, in Zahlungsverzug gerät oder sonst wie seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erheblich verletzt. Der
Kunde erhält die Sicherheitsleistung zurück nach Rückgabe der Behälter, verringert um diejenigen Kosten, die der
Muckhoff GmbH für Ersatzbeschaffung, Beseitigung von Verunreinigungen und Schäden entstanden sind, oder
verringert um demjenigen Betrag, der zum Ausgleich des Rückstandes einbehalten werden kann.
9. Schadenersatz
In den Fällen des Verlusts, des Untergangs der Muckhoff GmbH-Behälter ist die Muckhoff GmbH berechtigt,
vom Kunden Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswerts zu verlangen, wobei dem Kunden
die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens eingeräumt wird. In den Fällen der bloßen
Beschädigung der Muckhoff GmbH-Behälter schuldet der Kunde hierfür Schadenersatz bis zur Höhe des
jeweiligen Wieder- Beschaffungsaufwandes ( Wiederbeschaffungswert minus Pfandt ), sofern nicht die
Reparaturkosten geringer sind. Etwaige weitergehende Ansprüche der Muckhoff GmbH bleiben von dieser
Regelung unberührt.
10. Kundenbehälter
An der Lieferstelle eingehende Behälter des Kunden werden nach dessen Auftrag gefüllt. Gegenstand des
Auftrages sind zugleich nach den geltenden Vorschriften notwendige Prüfungen der Behälter und/oder
notwendige Reparaturen daran. Den Füll-, Prüf- und Reparaturauftrag erteilt der Kunde mit Unterzeichnung des
Leergutlieferscheines. Die Kosten für Füllung, Prüfung und Reparatur trägt der Kunde.
11. Sachmängel
Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen durch den Kunden setzt voraus, dass er seinen ihm obliegenden
Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Der Kunde hat der Muckhoff GmbH
Sachmängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, darf schadhaft erscheinende Behälter/ Paletten nicht benutzen
und hat sie unverzüglich auffällig gekennzeichnet zurückzuliefern.
Die Muckhoff GmbH hat das Recht, im Falle einer Mängelrüge Behälter/Paletten zu besichtigen und zu
überprüfen. Ergibt die Überprüfung, dass kein Sachmangel gegeben ist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs vorlag, oder, dass der Mangel nicht von der Muckhoff GmbH zu vertreten ist, trägt der Kunde
die der Muckhoff GmbH im Rahmen der Überprüfung entstandenen Kosten. Liegt ein Sachmangel vor, für den
die Muckhoff GmbH einzustehen hat, ist die Muckhoff GmbH zunächst berechtigt, Abhilfe durch Nacherfüllung
innerhalb angemessener Frist zu leisten.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, zu mindern oder nach
Maßgabe der Ziffer 13. Schadenersatz zu fordern. Sachmängelansprüche verjähren in einer mit Gefahrübergang
beginnenden Frist von 1 Jahr, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt. Nur in dringenden
Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die
Muckhoff GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch fachkundige
Dritte beseitigen zu lassen und von der Muckhoff GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Von den
durch die Ersatzlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten trägt die Muckhoff GmbH, insoweit sich die
Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten etwa erforderlicher Monteure und Hilfskräfte. Im Übrigen
trägt der Kunde die Kosten. Für Apparaturen oder andere gelieferte Materialien der Muckhoff GmbH beschränkt
sich die Haftung der Muckhoff GmbH zunächst auf die Abtretung der Haftungs- und Gewährleistungsansprüche,
die der Muckhoff GmbH gegenüber dem Lieferanten / Hersteller/ Verkäufer dieser Fremderzeugnisse zustehen,
lediglich subsidiär haftet die Muckhoff GmbH nach Maßgabe des unter Ziffer 12. Voranstehenden und des unter
Ziffer 13. Nachfolgenden selbst.
12. Haftung
Der Muckhoff GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln oder Unterlassen und
bei Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise, dann aber beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden.
Alle darüber hinausgehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen.
Das gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt. Die
Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und
Beauftragte/ Erfüllungsgehilfen der Muckhoff GmbH. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eins
Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung zu einer anderen Verjährungsfrist führen.
13. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt und anderer unverschuldeter Ereignisse, die solcher vergleichbar sind, wie
beispielsweise Energieversorgungsstörungen,
Naturkatastrophen, oder sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse, die außer-
halb des Risiko- oder Einflussbereichs von der muckhoff GmbH liegen, ruhen für die Dauer
des Hindernisses Liefer-/ Leistungs-/ Abnahmepflichten der Muckhoff GmbH. Dies gilt auch, wenn ein solcher
Umstand bei einem Vorlieferanten der Muckhoff GmbH eintritt.
Vorbezeichnete Umstände sind von der Muckhoff GmbH auch dann nicht zu vertreten, wenn sei während eines
Verzuges eintreten.
14. Zusagen, Zusicherungen, Garantien
Die Mitarbeiter der Muckhoff GmbH sind nicht berechtigt, von dem Inhalt von Verträgen durch mündliche oder
schriftliche Zusagen oder Zusicherungen
abzuweichen oder den Vertragsinhalt zu ergänzen. Garantien dürfen nur von Organen abgegeben werden.
Garantieversprechen anderer sind unwirksam.
15. Mengenermittlung
Die Mengenangabe m3 oder Liter oder kg bezieht sich auf einen Gaszustand bei +15 Grad Celsius und 1 bar.
Etwaige Restinhalte zurückgenommener Behälter werden nicht vergütet.
16. Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Muckhoff GmbH auf
Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
17. Sicherheitsbestimmungen und Verwendung der Gase
Der Kunde hat die für den Umgang mit Gasen und insbesondere die für die Lagerhaltung und Beförderung von
Gasen maßgeblichen aktuellen Vorschriften über Unfallverhütung und Arbeitsschutz sowie die aktuellen Regeln
der Technik zu beachten. Die GPG hält die entsprechenden Vorschriften in ihren Lieferstellen bereit, händigt sie
dem Kunden auf Wunsch aus oder lässt ihm auf Wunsch eine Ablichtung davon zukommen.
Dem Kunden ist es aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur gestattet, die Gase zum eigenen Verbrauch zu
verwenden. Der Kunde darf die Gase nur dann ausnahmsweise an Dritte weitergeben, wenn nach entsprechender
Mitteilung des Kunden über den geänderten Verwendungszweck zuvor von der GPG sichergestellt worden ist,
dass der Kunde in der Lage ist, die Gase verantwortungsbewusst und unter Beachtung aller geltenden technischen
und transporttechnischen Regeln wie z.B. TRG, UVV, ADR , zu nutzen und zu vertreiben. Der Kunde hat jede
Person, deren Kontakt zu dem Produkt er zulässt, über die Gefahren im Umgang mit Gasen für Personen und
Sachen aufzuklären.
18. Datenschutz
Daten des Kunden werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließ-
lich zu Geschäftszwecken gespeichert.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Neuenrade, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann , eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sonder-
vermögen handelt. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichts-
stand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Erhebung der Klage unbekannt ist.
20. Rechtswahl
Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
21. Vertragsänderungen
Andere als in dem Gaseliefervertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Abreden werden
nicht getroffen. Aufhebung oder Außerkraftsetzung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
22. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke
herausstellen, so soll hierdurch dir Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit
nur rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn
und Zweck des Vertrages gewollte haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.
Muckhoff GmbH Wasserburgstrasse 56, 58809 Neuenrade
Geschäftsführer: Ralf Muckhoff, Elisabeth Muckhoff
Handelsregister: HRB 5459 Amtsgericht Iserlohn
Umsatzsteueridentifikationsnummer:DE 123838645